Krebspest in der Brugga

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Schutz des Dohlenkrebsvorkommens vor der Krebspest wird nun nochmals bis Mitte 2024 verlängert.

 

BZ Neue Info vom 31.Dezember 2023

Krebspest breitet sich in der Brugga wieder stärker aus.

Dazu hier in Link zu einem >> Artikel der BZ

 

 

BZ Neue Info vom 28.Juni 2023

Immer noch keine Erfolge im Kampf gegen die Krebspest:

Dazu hier in Link zu einem >> Artikel der BZ

(Dazu hier auch die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums►)

 

BZ Neue Info vom Januar 2023

Kaum Erfolge im Kampf gegen die Krebspest: Oberlauf der Brugga darf ab sofort nicht mehr betreten werden.

(Dazu hier die Pressemitteilung des Regierungspräsidiums►)

 

BZ        30.12.2021

Erfolge beim Kampf gegen die Tierseuche Krebspest    Link ►

 

BZ        31.12.2021

Teile der Brugga wieder nutzbar    Link ►

 

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Allgemeinverfügung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 15.12.2021
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Betretungsverbot der Brugga wegen Krebspest wird bis

31. Dezember 2021 verlängert

Weiterhin tote Dohlenkrebse in dem Gewässer im Dreisamtal (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald)

Um die Ausbreitung der Krebspest zu verhindern, dürfen die Brugga und ihre Seitenbäche im Dreisamtal zwischen Freiburg-Kappel und Oberried weiterhin nicht betreten werden. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, habe das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald seine entsprechende Allgemeinverfügung vom 26. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Das Betretungsverbot gilt auch für Hunde, die weder in der Brugga noch in ihren Nebengewässern baden dürfen. Auch Freizeitaktivitäten und wasserbauliche Maßnahmen im Gewässer sollen unterbleiben, solange die Tierseuche grassiert.

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9_20210630_56_Krebspest_Brugga-1.pdf
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Meldungen im Juni/Juli 2019

In der Brugga bei Neuhäuser ist letztes Jahr die Krebs-Pest ausgebrochen, die die hier einheimischen und in Deutschland sehr seltenen und gefährdeten Dohlenkrebse massiv gefährdet, da sie für diese Krebse absolut letal ist. Vermutlich ist dies durch die widerrechtliche Einbringung einer Reuse geschehen, die zuvor in mit Krebspest verseuchten Gewässern genutzt wurde.Das Regierungspräsidium Freiburg hat zur Eindämmung  und Bekämpfung mehrere Maßnahmen getroffen; so wurden im Bereich der Brugga Schilder aufgestellt, die das Betreten der Brugga durch Menschen und Hunde und das Einbringen von Gegenständen verbietet. Dies soll die Verbreitung der Erreger verhindern.

Einige wasserbauliche Maßnahmen wurden von Einwohnern des Dreisamtales teilweise kritisch hinterfragt, so z.B. die Trockenlegung von Krebsgraben und Mühlbach zwischen Brugga und Osterbach. Beim NABU Dreisamtal sind mehrere diesbezügliche Nachfragen eingegangen und wir haben uns an das Regierungspräsidium  gewandt und um Aufklärung gebeten.

In den folgenden Links haben wir die Antworten des Regierungspräsidiums zusammengefasst und einige weitere Informationen zugefügt, mit denen Sie sich detailliert informieren und nachvollziehen können, dass die getroffenen Maßnahmen naturschützerisch richtig und unumgänglich waren.

 

Bildquelle: www.naturerleben.net

 

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Antwort des RP Freiburg vom 10.7.2019 auf Nachfrage des NABU Dreisamtal
20190710_Antwort Bi an Nabu_ Krebspest B
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